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Allgemeine Geschäftsbedingungen für BB-Immobilien Bernd Bäumle


Ich bin - soweit nichts anderes vereinbart ist - als Nachweismakler tätig und berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden. Auftraggeber ist sowohl der ein Objekt anbietende als auch der ein Objekt suchende Interessent.

1. Meine Angebote und Mitteilungen sind vertraulich, die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadensersatz in Höhe der Provision, und zwar ohne Nachweis eines Schadens sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.

2. Ist eines der Angebote dem Empfänger bekannt, so hat er dies so schnell wie möglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.

3. Die Maklergebühr entsteht und wird fällig bei Vertragsabschluß. Alle bis dahin geführten Verhandlungen und sonstige Bemühungen erfolgen grundsätzlich ohne besondere Berechnung. Im Hinblick darauf verpflichtet sich der Auftraggeber, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn:

  • a. er über ein von mir angebotenes Objekt einen Vertrag abgeschlossen hat.
  • b. sich der Suchauftrag erledigt hat oder er anderweitig über das Objekt verfügt hat oder
  • c. sich die Bedingungen für den angestrebten Vertrag geändert haben.

4. Die Verletzung dieser Vertragspflicht wird in der Regel dazu führen, daß wir unnötige Aufwendungen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb in diesem falle zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe.

5. Der volle Provisionsanspruch entsteht auch. Wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird, wenn der wirtschaftliche Erfolg durch den Abschluß über ein anderes Objekt oder mit einem anderen Partner erreicht wird, wenn statt gekauft gemietet wird oder umgekehrt, oder wenn und soweit ein erster Vertrag in zeitlichem und wirtschaftlichen Zusammenhang durch einen oder mehrere Verträge erweitert oder ergänzt wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn Verträge rückgängig gemacht werden. Außerdem entsteht ein erneuter Provisionsanspruch, wenn ein gemietetes Objekt innerhalb von 5 Jahren gekauft wird.

6. Die Höhe der Maklerprovision beträgt für jeden Vertragspartner(zzgl. der jeweils geltenden MwSt.):

  • a. bei Beteiligungen und Unternehmensverkäufen je 5% des Gesamtkaufpreises,
  • b. bei Vermietung oder Verpachtung je 2 Monatsmieten
  • c. bei Immobilienverkäufen je 3% des Kaufpreises bei Objekten im Inland und je 5% bei Objekten im Ausland,

7. Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

8. Wenn der Alleinauftrag erteilt ist, gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

  • a. Der Alleinauftrag muß befristet sein. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Auftragserteilung notwendig.
  • b. Alle direkten oder durch andere Makler benannten Interessenten sind an uns zu verweisen. Im Versäumnisfall haftet der Auftraggeber für die Gesamtprovision.
  • c. Die Gesamt-Provisionspflich entsteht auch, wenn der Auftraggeber den Vertragsabschluß mit einem nachgewiesenen Interessenten ohne wichtigen Grund verweigert.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sigmaringen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


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